ausschreibung
1. Teilnehmer
Bewerben können sich Thüringer Schulen aller Schularten, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Kindertagesstätten, Behinderteneinrichtungen sowie Kinder mit medienpädagogischen Projekten und Produkten, die im Schuljahr 2009/ 2010 gestaltet und weiterentwickelt wurden. Eingereicht werden können auch medienpädagogische Projekte, die ohne moderne Medientechnik durchgeführt wurden.
2. Preiskategorien
In der Sparte „Bestes Medienprojekt“ wird der Kinder-Medien-Preis in folgenden Kategorien verliehen:
o Kategorie 1: Bestes Medienprojekt mit Kindern bis 6 Jahre
o Kategorie 2: Bestes Medienprojekt mit Kindern bis 10 Jahre
o Kategorie 3: Bestes Medienprojekt mit Kindern bis 14 Jahre
In jeder Kategorie der Sparte „Bestes Medienprojekt“ wird ein Preisgeld von bis zu 1.500,- Euro verliehen. Die Vergabe der Preisgelder ist zweckgebunden für die Anschaffung neuer Medientechnik zu verwenden.
In der Sparte „Bestes Medienprodukt“ wird der Kinder-Medien-Preis in folgenden Kategorien altersübergreifend verliehen:
o Kategorie 1: Print
o Kategorie 2: Radio
o Kategorie 3: Film und Fernsehen
o Kategorie 4: Multimedia/Online
In jeder Kategorie der Sparte „Bestes Medienprodukt“ wird ein Preisgeld von bis zu 300,- Euro verliehen.
3 . Verleihungszeitraum
Der Preis wird jährlich (Schuljahr) vergeben.
4. Kriterien für die Preisvergabe
a) Die Auswahl der Preisträger in der Sparte „Bestes Medienprojekt“ orientiert sich in erster Linie am pädagogischen Ertrag der Projekte. Die konkrete Planung und die Gestaltung der praktischen Medienarbeit stehen bei der Einschätzung der Arbeiten im Vordergrund. Die Ergebnisse der medienpraktischen Arbeit (z. B. Video, Hörspiel, Schülerzeitung, Online-Angebot) fließen ergänzend in die Bewertung mit ein. Ausschlaggebend für die Auswahl der Preisträger sind allerdings die Konzeption und der Verlauf der Projekte.
In diesem Zusammenhang wird in erster Linie bewertet, ob die Projekte
o durch eine zielgerichtete praktische Medienarbeit geprägt sind,
o an den Medienerfahrungen, den Motiven für die Mediennutzung und der individuellen Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen anknüpfen und ihre kommunikativen, sozialen und kritisch-reflexiven Fähigkeiten berücksichtigen und erweitern,
o Kinder und Jugendliche zur selbstbestimmten kreativen medialen Auseinandersetzung mit selbstgewählten Themen anregen und
o Möglichkeiten zur praktischen Erprobung, zum Experimentieren, zur kreativen Gestaltung und Reflexion bieten und den Kindern und Jugendlichen Räume eröffnen, die Mediensprache zu erlernen und die eigenen Fähigkeiten zu entwickeln.
Besonders berücksichtigt wird außerdem ein überdurchschnittliches Engagement der Betreuer in den jeweiligen Einrichtungen.
b) Für die Auswahl in der Sparte „Bestes Medienprodukt“ gelten folgende Kriterien:
o die Eigeninitiative der Kinder,
o die mediale Auseinandersetzung mit selbstgewählten Themen,
o die journalistische und mediale Aufbereitung der Themen,
o die inhaltliche und formale Gestaltung der Medienproduktionen (z. B. Zeitungsartikel, Hörspiel, Video, Multimedia-Produktion),
o die „handwerkliche“ Qualität der Medienproduktionen (z. B. Beachtung inhaltlicher, formaler und technischer Gestaltungselemente),
o die ästhetisch-künstlerischen Aspekte und ihre Umsetzung.
5. Auswahl der Preisträger
Über die Vergabe der Preise entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges eine von der TLM berufene unabhängige fachkundige Jury.
6. Bewerbung
a) Neben dem medialen Produkt sind folgende Angaben für beide Sparten zu übersenden:
o Name und Anschrift der Bewerberin/des Bewerbers,
o Thema des Projektes,
o Anzahl und Alter der beteiligten Kinder und/oder Jugendlichen und
o Kooperationspartner.
b) Zusätzlich ist für die Sparte „Bestes Medienprojekt“ eine detaillierte Projektbeschreibung einzureichen. Sie hat folgende Angaben zu enthalten:
o Dauer des Projektes,
o Zielstellung des Projektes,
o Beschreibung des Projektverlaufes,
o Bewertung des Projektverlaufes und
o Fördermittel zur Durchführung des Projektes (Höhe und Geldgeber).
c) Für die Sparte „Bestes Medienprodukt“ ist zudem eine kurze Beschreibung des Entstehungsprozesses der Produktion beizufügen.
Für die Bewerbung kann der Anmeldebogen verwendet werden. Das Formblatt ist hier abrufbar.
d) Eine Bewerbung für beide Kategorien entsprechend der Kriterien ist möglich.
e) Bewerbungen sind bis zum 6. August 2010 unter dem Kennwort „Kinder-Medien-Preis 2010" in der
Thüringer Landesmedienanstalt (TLM)
Steigerstraße 10
99096 Erfurt
einzureichen.
7. Verwendung der eingereichten Unterlagen
Mit der Anmeldung zum Wettbewerb erhält die TLM alle Rechte zur Vorstellung der Projekte und ihrer Ergebnisse vor der Jury und dem Publikum der Auszeichnungsveranstaltung sowie zu Informationszwecken über den Kinder-Medien-Preis, insbesondere im Internet.
Bewerben können sich Thüringer Schulen aller Schularten, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Kindertagesstätten, Behinderteneinrichtungen sowie Kinder mit medienpädagogischen Projekten und Produkten, die im Schuljahr 2009/ 2010 gestaltet und weiterentwickelt wurden. Eingereicht werden können auch medienpädagogische Projekte, die ohne moderne Medientechnik durchgeführt wurden.
2. Preiskategorien
In der Sparte „Bestes Medienprojekt“ wird der Kinder-Medien-Preis in folgenden Kategorien verliehen:
o Kategorie 1: Bestes Medienprojekt mit Kindern bis 6 Jahre
o Kategorie 2: Bestes Medienprojekt mit Kindern bis 10 Jahre
o Kategorie 3: Bestes Medienprojekt mit Kindern bis 14 Jahre
In jeder Kategorie der Sparte „Bestes Medienprojekt“ wird ein Preisgeld von bis zu 1.500,- Euro verliehen. Die Vergabe der Preisgelder ist zweckgebunden für die Anschaffung neuer Medientechnik zu verwenden.
In der Sparte „Bestes Medienprodukt“ wird der Kinder-Medien-Preis in folgenden Kategorien altersübergreifend verliehen:
o Kategorie 1: Print
o Kategorie 2: Radio
o Kategorie 3: Film und Fernsehen
o Kategorie 4: Multimedia/Online
In jeder Kategorie der Sparte „Bestes Medienprodukt“ wird ein Preisgeld von bis zu 300,- Euro verliehen.
3 . Verleihungszeitraum
Der Preis wird jährlich (Schuljahr) vergeben.
4. Kriterien für die Preisvergabe
a) Die Auswahl der Preisträger in der Sparte „Bestes Medienprojekt“ orientiert sich in erster Linie am pädagogischen Ertrag der Projekte. Die konkrete Planung und die Gestaltung der praktischen Medienarbeit stehen bei der Einschätzung der Arbeiten im Vordergrund. Die Ergebnisse der medienpraktischen Arbeit (z. B. Video, Hörspiel, Schülerzeitung, Online-Angebot) fließen ergänzend in die Bewertung mit ein. Ausschlaggebend für die Auswahl der Preisträger sind allerdings die Konzeption und der Verlauf der Projekte.
In diesem Zusammenhang wird in erster Linie bewertet, ob die Projekte
o durch eine zielgerichtete praktische Medienarbeit geprägt sind,
o an den Medienerfahrungen, den Motiven für die Mediennutzung und der individuellen Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen anknüpfen und ihre kommunikativen, sozialen und kritisch-reflexiven Fähigkeiten berücksichtigen und erweitern,
o Kinder und Jugendliche zur selbstbestimmten kreativen medialen Auseinandersetzung mit selbstgewählten Themen anregen und
o Möglichkeiten zur praktischen Erprobung, zum Experimentieren, zur kreativen Gestaltung und Reflexion bieten und den Kindern und Jugendlichen Räume eröffnen, die Mediensprache zu erlernen und die eigenen Fähigkeiten zu entwickeln.
Besonders berücksichtigt wird außerdem ein überdurchschnittliches Engagement der Betreuer in den jeweiligen Einrichtungen.
b) Für die Auswahl in der Sparte „Bestes Medienprodukt“ gelten folgende Kriterien:
o die Eigeninitiative der Kinder,
o die mediale Auseinandersetzung mit selbstgewählten Themen,
o die journalistische und mediale Aufbereitung der Themen,
o die inhaltliche und formale Gestaltung der Medienproduktionen (z. B. Zeitungsartikel, Hörspiel, Video, Multimedia-Produktion),
o die „handwerkliche“ Qualität der Medienproduktionen (z. B. Beachtung inhaltlicher, formaler und technischer Gestaltungselemente),
o die ästhetisch-künstlerischen Aspekte und ihre Umsetzung.
5. Auswahl der Preisträger
Über die Vergabe der Preise entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges eine von der TLM berufene unabhängige fachkundige Jury.
6. Bewerbung
a) Neben dem medialen Produkt sind folgende Angaben für beide Sparten zu übersenden:
o Name und Anschrift der Bewerberin/des Bewerbers,
o Thema des Projektes,
o Anzahl und Alter der beteiligten Kinder und/oder Jugendlichen und
o Kooperationspartner.
b) Zusätzlich ist für die Sparte „Bestes Medienprojekt“ eine detaillierte Projektbeschreibung einzureichen. Sie hat folgende Angaben zu enthalten:
o Dauer des Projektes,
o Zielstellung des Projektes,
o Beschreibung des Projektverlaufes,
o Bewertung des Projektverlaufes und
o Fördermittel zur Durchführung des Projektes (Höhe und Geldgeber).
c) Für die Sparte „Bestes Medienprodukt“ ist zudem eine kurze Beschreibung des Entstehungsprozesses der Produktion beizufügen.
Für die Bewerbung kann der Anmeldebogen verwendet werden. Das Formblatt ist hier abrufbar.
d) Eine Bewerbung für beide Kategorien entsprechend der Kriterien ist möglich.
e) Bewerbungen sind bis zum 6. August 2010 unter dem Kennwort „Kinder-Medien-Preis 2010" in der
Thüringer Landesmedienanstalt (TLM)
Steigerstraße 10
99096 Erfurt
einzureichen.
7. Verwendung der eingereichten Unterlagen
Mit der Anmeldung zum Wettbewerb erhält die TLM alle Rechte zur Vorstellung der Projekte und ihrer Ergebnisse vor der Jury und dem Publikum der Auszeichnungsveranstaltung sowie zu Informationszwecken über den Kinder-Medien-Preis, insbesondere im Internet.










